Heute treten verschärfte Vorschriften für die Sammlung und Behandlung von Elektroschrott in Kraft

Elektroschrott: Kommission verschärft Vorschriften zur Entsorgung und Verwertung

E-Schrott (Elektro- und Elektronikaltgeräte) ist einer der am schnellsten anschwellenden Abfallströme, der umfangreiche Möglichkeiten für die Vermarktung sekundärer Rohstoffe bietet. Vorbedingung ist die systematische Rücknahme und sachgerechte Behandlung der in ausgedienten Fernsehgeräten, Laptops und Mobiltelefonen verwendeten Recyclingmaterialien wie Gold, Silber, Kupfer und seltenen Metallen. Die neue Richtlinie ist unter Umweltschutzgesichtspunkten ein deutlicher Schritt nach vorne und eine wichtige Triebfeder für die Ressourceneffizienz in Europa.

Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte hierzu: „In diesen Zeiten der Wirtschaftskrise und der steigenden Rohstoffpreise ist Ressourceneffizienz die Schnittstelle, an der Umweltvorteile und innovative Wachstumsmöglichkeiten aufeinandertreffen. Es müssen neue Rücknahmestellen eingerichtet und die bisherigen Möglichkeiten verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, diese neuen Ziele schon vor dem offiziellen Termin zu erreichen.“

Mit der heute in Kraft tretenden Richtlinie werden ab 2016 Rücknahmeziele für verkaufte Elektronikgeräte von 45 % des Durchschnittsgewichts der Geräte eingeführt und ab 2019 Rücknahmeziele von 65 % des Durchschnittsgewichts verkaufter Geräte bzw. 85 % aller anfallenden Altgeräte. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche der beiden äquivalenten Zielberechnungsmethoden sie anwenden möchten. Vorbehaltlich einer vorherigen Folgenabschätzung wird der zurzeit noch begrenzte Geltungsbereich der Richtlinie ab 2018 auf alle Altgerätekategorien ausgedehnt.

Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand, mit denen sie die illegale Ausfuhr von Abfällen wirksamer bekämpfen können. Illegale E-Müll-Versendungen sind ein ernst zu nehmendes Problem, vor allem, wenn sie als legale Verbringungen von Gebrauchtware getarnt werden, um die Abfallbehandlungsvorschriften der EU zu umgehen. Nach der neuen Richtlinie müssen Ausführer künftig prüfen, ob Geräte noch funktionieren, und Nachweisdokumente für die Sendungen vorlegen, bei denen gemutmaßt werden könnte, dass es sich um illegale Verbringungen handelt.

Eine weitere Verbesserung ist die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Vereinheitlichung der nationalen Registrierungs- und Berichterstattungsvorschriften. Die nationalen Registerauflagen für E-Schrott-Verursacher werden stärker aneinander angeglichen.

Im Rahmen des dokumentierten Systems wird zurzeit nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt. Das bisherige Rücknahmeziel der EU liegt, gemessen an einem jährlichen Elektroschrottaufkommen in der EU von rund 10 Mio. Tonnen, bei 4 kg Elektromüll je Verbraucher bzw. bei etwa 2 Mio. Tonnen/Jahr. Bis 2020 wird das E-Schrottvolumen auf schätzungsweise 12 Mio. Tonnen ansteigen. Das Endziel der neuen Richtlinie von ehrgeizigen 85 % des gesamten Altgeräteanfalls dürfte gewährleisten, dass im Jahr 2020 in der EU rund 10 Mio. Tonnen bzw. ungefähr 20 kg/Verbraucher separat gesammelt werden.

Nächste Schritte

Bis spätestens 14. Februar 2014 müssen die Mitgliedstaaten ihre bisherigen Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ändern und mit der neuen Richtlinie und den neuen Zielen in Einklang bringen. Verbraucher können dann kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass bestehende alternative Sammelsysteme mindestens ebenso wirksam sind. Ab dem Tag, an dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, gilt für Sendungen von Altgeräten, bei denen es sich vermutlich um illegale Abfallverbringungen handelt, die umgekehrte Beweispflicht.

Ab 2016 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass 45 % des Durchschnittsgewichts aller im Land verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückgenommen werden.

Ab 2018 wird der Geltungsbereich der Richtlinie von den bisherigen Kategorien auf sämtliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte ausgedehnt.

Ab 2019 gilt ein Rücknahmeziel von 65 % des Durchschnittsgewichts aller verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder alternativ von 85 % des gesamten Altgeräteaufkommens.

Einige Mitgliedstaaten werden vorübergehend von den neuen Zielvorgaben abweichen können, sofern dies durch einen Mangel an erforderlichen Infrastrukturen oder durch eine geringe Nachfrage nach Elektronikgeräten gerechtfertigt ist. Die Kommission wird die ihr mit der neuen Richtlinie übertragenen Befugnisse nutzen und die Häufigkeit, in der Hersteller an die nationalen Register Bericht erstatten müssen, sowie das Format der Registrierung und Berichterstattung vereinheitlichen. Sie wird einige der mit der neuen Richtlinie eingeführten Änderungen, beispielsweise in Bezug auf den Geltungsbereich, überprüfen, um etwaige unerwünschte Effekte feststellen zu können.

Hintergrundinformation

Die bisherige Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie 2002/96/EG) ist seit Februar 2003 in Kraft. Sie sah die Einrichtung von Sammelstellen vor, an denen Verbraucher ihre ausgedienten Altgeräte kostenfrei abgeben können. Damit sollte eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthaltene Schadstoffe verhindert und das Recycling bzw. die Wiederverwendung von Geräten und Materialien gefördert werden. Im Dezember 2008 schlug die Kommission eine Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vor, die daraufhin geändert wurde. Parlament und Rat haben die Neufassung angenommen.

erschienen am: 2012-08-13 im europaticker (http://www.umweltruf.de/news/111/news3.php3?nummer=4713). Hervorhebungen von uns.