Presseerklärung zu Täuschungen bezüglich des „Müllofens“ in Rostock

Teil I: Irreführende Genehmigungsrechtliche Aussagen

11. Mai 2010



Anlässlich der dauerhaften Inbetriebnahme der Rostocker Müllverbrennungsanlage („Sekundärbrennstoff-Heizkraftwerk“) gaben das Staatliche Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als Investor und Betreiber eine Pressekonferenz. Einigen dort von StAUN und Vattenfall getroffenen Aussagen (siehe z.B. Ostseezeitung vom 24.4.2010, “Müllofen unter Feuer – Strom für halb Rostock“) muss nachdrücklich widersprochen werden.

So erklärte der Amtsleiter des StAUN, „die Bevölkerung sei in dem langen Verfahren stets informiert worden“. Das gilt nur für eine früher genehmigte, aber nie gebaute GANZ ANDERE ANLAGE , nicht aber für die mit Änderungsantrag und -genehmigung jetzt in Betrieb genommene Müllverbrennungsanlage. Selbst Vattenfall belegt die Wahrheit, indem es 2008 schrieb: „Zudem durfte auf die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im … Verfahren rechtmäßig verzichtet werden, weil … ein diesbezüglicher Antrag durch den Betreiber vorlag...“ Wie wahr: Vattenfall beantragte ein nichtöffentliches Verfahren und das StAUN entsprach diesem Antrag und führte ein nichtöffentliches Verfahren durch!

StAUN und Vattenfall beteuerten, „die Rostocker Anlage gehöre zu den modernsten.“ Das Gegenteil trifft zu. Die Anlage besitzt nur ein Gewebefilter für die Abscheidung der gröberen Stäube. Reißt das, gehen die Rauchgase ungefiltert durch den Schornstein. Andere Anlagen besitzen mindestens zwei Filter, manche sogar acht Filterstufen. Auf ein zweites, sogenanntes „Polizeifilter“, welches die Entscheidungsträger im ersten Genehmigungsverfahren durchgesetzt hatten, wurde von Vattenfall mit Genehmigung durch das StAUN Rostock verzichtet. Auch bezüglich der Rauchgaswäsche gehört die Rostocker Müllverbrennungsanlage nicht zu den modernsten. . Durch eine Abgasbehandlung mit SCR-Technik kann eine Minderung der Feinststäube um 47 % und eine Minderung von SO2 und von NOX um jeweils58 % erreicht werden. In Rostock jedoch wurde die ältere, weil im Betrieb billigere SCNR-Technik eingebaut.

Beantragt und genehmigt wurde ein „Sekundärbrennstoff-Heizkraftwerk“. Sekundärbrennstoffe (SBS) sind vorsortierte, energiereiche Abfallbestandteile (zumeist Erdölprodukte), die relativ homogen sind. Dadurch entstehen beim Verbrennen nicht ganz so viel Problemstoffe als bei den „Ersatzbrennstoffen (EBS)“. Zu EBS zählt alles, was brennt. Das Gemisch ist vielfältiger, es entstehen daher auch viel mehr Schadstoffe. Deshalb müsste eine EBS-Anlage auch mehr Reinigungsaufwand betreiben als eine SBS-Anlage. Wie also konnte aus der genehmigten SBS-Anlage eine ungenehmigte EBS-Anlage werden, so wie sie auf der Pressekonferenz vorgestellt wurde?

Rostocker Initiative für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft und gegen Müllverbrennung e.V., der Vorstand
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