Aufsichtspflicht des StAUN – ausreichend wahrgenommen?

Das StAUN ist die Behörde, die für die Genehmigung von potentiell umweltbelastenden Anlagen im Seehafen zuständig ist. Folgerichtig ist es auch verpflichtet einzugreifen, wenn es durch diese Anlagen zu Umweltbelastungen kommt, wie kürzlich im Ölhafen/Tanklager Peez. Als Anwohner von Nienhagen mussten wir uns jedoch über mehrere Wochen hinweg wiederholt beschweren, ehe die Behörde den entsetzlichen Gestank durch Betriebsverbot abstellte. Die von den Öltanks ausgehenden Gase sind potentiell krebserregend. In diesem Fall hatten wir als Anwohner das „Glück“, die Gesundheitsgefährdung zu riechen und etwas unternehmen zu können.

Im Falle der Müllverbrennungsanlage, die im Oktober 2008 im Seehafen in Betrieb genommen werden soll, werden wir diese Möglichkeit nicht haben. Die austretenden Feinstäube sind unsichtbar und geruchlos und dennoch stark gesundheitsschädlich. Was mich besonders an der wochenlangen „Ursachensuche“ bis hin zum Eingriff des StAUNs beunruhigte, ist die Tatsache, dass auch die Müllverbrennungsanlage Reinigungs- und Wartungszeiten haben wird oder auch mal eine Havarie auftreten kann. Was dann austreten wird, werden wir als Anwohner zwar einatmen, aber möglicherweise nicht einmal protestieren können, weil wir es nicht bemerken werden. Dioxine sind geruchlos und trotzdem tödlich giftig.

Im Seehafen werden sie zweimal im Jahr nach Ankündigung durch das StAUN gemessen. Das heisst, wenn es der Betreiber nicht öffentlich machen will (er wollte auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung in der Genehmigungsphase), können unbemerkt große Mengen tödlichen Giftes in die Umwelt gelangen. Ich bin nicht sicher, ob das StAUN über die notwendigen Kontrollinstrumente verfügt, unsachgemäßen Betrieb festzustellen. Die Erfahrung mit der wochenlangen Geruchsbelästigung aus dem Tanklager hat mich gelehrt, dass offensichtlich nur nach massivem Protest aus der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden.

Vermutlich braucht es erst eine massive Havarie der Müllverbrennungsanlage, ehe das StAUN die richtige Entscheidung trifft, nämlich ein Betriebsverbot zu verhängen. Noch besser wäre eine Einbeziehung der Bevölkerung in die Genehmigungsentscheidung gewesen und eine Ablehnung dieser gefährlichen, überdimensionierten und unzeitgemäßen Anlage, die weder dem aktuellen Stand der Technik entspricht, noch zukunftsorientiert mit Sekundärrohstoffen und unserer Umwelt umgeht.

Quelle/Autor: Dr. Ulrike Gimsa, 21.7.08, zum NNN-Artikel „Umweltbehörde legt Hafenbetrieb lahm“ vom 18.7.08