Unsortierte Verbrennung holzhaltiger Abfälle gefährdet aktuell das Recycling

Bereits im April 2009 hatte der BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. davor gewarnt, die nach dem Deponierungsverbot für Altholz eingeleiteten Anstrengungen zur systematischen intensiven Erfassung und Sortierung dieses Stoffstromes zu gefährden. Die Befürchtungen der Branchenvertreter wurden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, den langen Winter und in der Folge erheblich gestiegene Preise für den Sekundärrohstoff sowie gefallenen Verbrennungspreise im ersten Quartal 2010 noch übertroffen. Die unsortierte Verbrennung holzhaltiger Abfälle gefährdet aktuell das Recycling, auch seinen Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele kann das Altholz auf diese Weise nicht erfüllen. Im letzten Jahr war im Altholzmarkt ein Mengenrückgang von etwa 20 % zu verzeichnen. Das bedeutete für den Markt, dessen Bedarf für die stoffliche und energetische Verwertung ohnehin nur durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann, eine zusätzliche Verschärfung, der als erste die Aufbereiter zum Opfer gefallen sind:

Die Sortierhöfe waren leer, die Förderbänder standen still, die Investitionen für die vorgehaltenen Aufbereitungs- und Sortierstrecken sowie das Sortierpersonal stehen in Frage und die ersten Insolvenzen sind zu beklagen. Denn der Preisdruck lenkt die angefallenen Altholzmengen zum Teil unsortiert - und durch die zugrundeliegenden Genehmigungen legalisiert - in Müllverbrennungsanlagen (die als „end-ofthe- pipe-Anlagen konzipiert sind) und Mitverbrennungsanlagen (die Holz als nachwachsenden Rohstoff und daher CO2-neutralen Brennstoff nutzen); eine Verschärfung dieses Nutzungskonflikts bei Verknappung der CO2-Zertifikate ist zu erwarten. Eine solche unsortierte Sperrmüllverbrennung bzw. Mitverbrennung in konventionellen Kraftwernek gefährdet aber das von der Abfallrahmenrichtlinie proklamierte Ziel einer Recyclinggesellschaft ebenso wie das Ziel der Bundesregierung zum Umbau der Energiewirtschaft zugunsten der Erneuerbaren Energien.

Der BAV hatte den Gesetzgeber daher in seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufgefordert, regulierend einzugreifen, indem Holz in den Kreis der Stoffe aufgenommen wird, die verpflichtend getrennt zu halten und zu sammeln sind, und es den zwingenden Recyclingquoten zu unterwerfen. Denn nach bislang vorliegenden Erkenntnissen gibt es weder in Großstädten noch in landwirtschaftlich strukturierten Regionen Hinderungsgründe für eine duale Erfassung von Altholz und sonstigem Sperrmüll. Gewöhnlich besteht unsortierter, nicht getrennt erfasster Sperrmüll aus etwa 50 % Holz. Aus diesem Grunde macht die differenzierte Erfassung auf jeden Fall Sinn, zumal aufwändige anschließende Sortierungen damit entfallen und das Holz gezielt und direkt einer sinnvollen – sprich hochwertigen - Verwertung zugeführt werden kann.

erschienen am: 2010-06-17 im europaticker, gekürzt. Hervorhebungen von uns.

bav-100817; 24.11.10; © 2010